Reiseversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und einer Reisehaftpflicht. Für den Urlaub mit Hund empfehlen wir eine Hundehaftpflicht-
versicherung inklusive Mietsachschäden.
Schlüsselübergabe
Alle erforderlichen Schlüssel / Zugangscode für das Ferienhaus erhalten Sie kurz vor der Anreise vom Vermieter.
An- und Abreise
Das Ferienhaus steht Ihnen am Tag Ihrer Anreise ab 16.00 Uhr zur Verfügung und darf nur von den in dem Mietvertrag aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden.
Am Tag der Abreise ist das Ferienhaus bitte bis 12 Uhr zu verlassen. Nach Absprache sind abweichende An- und Abreiseregelungen möglich.
Das Ferienhaus muss in ordnungsgemäßem Zustand und grob gereinigt („besenrein“) hinterlassen werden.
Besondere Hinweise
Jeder Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus nebst Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste entstandenen Schäden dem Vermieter anzuzeigen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
Elektrische Geräte sind nur ihrem bestimmungsgerechten Gebrauch nach zu benutzen. Entstehen Zweifel über den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Sache, so ist vom Gebrauch abzusehen oder den Vermieter zu befragen. Im Falle einer Leistungsstörung sind die Mängel unverzüglich anzuzeigen und eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einzuräumen. Der Vermieter kann die Abhilfe insbesondere dann verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
Die Benutzung der Wege zum Haus, der Treppe und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
E-Auto aufladen!
Es ist ausdrücklich nicht gestattet, die Aufladung von E-Autos über den Hausstrom zu erledigen. Suchen Sie hierfür bitte geeignete E-Tankstellen auf. Bei Zuwiderhandlung stellen wir die zusätzlichen Stromkosten in Rechnung!
Hundehalter-Regeln
Hunde haben auf dem Sofa oder dem Bett nichts zu suchen!
Unser eingezäuntes Grundstück und erlaubte Gartennutzung sind ideal für den Urlaub mit Hund. Diese Gartennutzung ist aber nicht so zu verstehen, dass der Vierbeiner den ganzen Garten einmal umgraben oder flächendeckend als Hundeklo benutzen darf.
Hundehäufchen und Buddellöcher sind zu entfernen und Hunde niemals unbeaufsichtigt im Garten zu belassen. Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Haustier nicht die umliegende Nachbarschaft stört. Bitte denken Sie an Ihren Nachmieter und hinterlassen Sie das Haus und das Grundstück sowie die Parkanlage in einem sauberen Zustand. Die von Ihnen bestellte Endreinigung beinhaltet dies nicht. Im Fall, dass nach Ihrem Aufenthalt Ungeziefer (Flöhe etc.) entdeckt wird, müssen Sie als Mieter für die Kosten bzgl. der Reinigung aufkommen.
Grillbar auf der Terrasse
Benutzung auf eigene Gefahr. Immer restlos sauber hinterlassen. Keine Entsorgung glühender Kohlen in der Mülltonne. Nicht überfeuern oder Brandbeschleuniger verwenden.
Schutzblech zum Gebrauch abheben und nach Auskühlen wieder aufbringen. (Näheres im Begleitschreiben „Erste Schritte im Haus“).
Rauchen
Das Rauchen ist im Haus nicht gestattet. Denken Sie an ihre Nachmieter und rauchen Sie nur auf der Terrasse bzw. außer Haus.
Haftung
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungs-
gegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Ferienhausanbieter in Düren.